In diesem kurzen Beitrag soll die Frage geklärt werden, was nach dem Urteil des EUGh von Anfang Oktober 2019 noch geht im Bereich Tracking. Diese Info richtet sich an Websitebesitzer mit kleinem bis mittleren Tracking-Bedürfnissen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, es gibt noch weitere Tracking-Methoden, die aber für den hier angesprochen Websites eher nicht relevant sein dürften.
Google Analytics war lange der Favorit vieler Website-Besitzer. Die Einrichtung einfach, die Daten umfassend und hilfreich, perfekt! Die DSGVO hat die Euphorie schon leicht gedämpft, da ab dem 25.Mai 2018 dann schon die Cookie-Banner (die wir alle so lieben) zur Pflicht wurden um den Besucher der Seite wenigstens auf die Verwendung von Cookies und Tracking HINZUWEISEN.
Mit dem neuen EUGh Urteil von Anfang Oktober 2019 wurden die Vorgaben noch einmal deutlich verschärft. Ab sofort ist das Setzen von Tracking-Cookies ohne die VORHERIGE Zustimmung des Besuchers nicht mehr zulässig. Das bedeutet, das Tracking-Script darf erst geladen werden, nachdem der User diesem zugestimmt hat.
Somit ist also spätestens JETZT klar: Analytics ist kaum noch sinnvoll oder legal zu gebrauchen. Denn ein Großteil der Benutzer wird dem Tracking nicht zustimmen. Und wie aussagekräftig ist es dann noch, wenn mir Analytics erzählt, ich hätte 1000 Besucher gehabt. In Wirklichkeit hatte ich vielleicht 4000… wer weiß!
WP Statify
Viele Website-Besitzer wollen eigentlich nur wissen, wie viele Besucher auf der Website waren und ggf. noch, welche Seiten dabei am häufigsten besucht wurden. Erweiterte Statistiken, wie Google Analytics sie liefert, müssen ja auch erst einmal korrekt analysiert und daraus Schlüsse gezogen werden.
Daher ist oft das kleine und kostenlose Plugin Statify der deutschen Schmiede pluginkollektiv schon völlig ausreichend. Es zeigt im WordPress Dashboard an, woher die Besucher kamen, welche Seiten sie besonders häufig besucht haben und wie viele Besucher es an welchen Tagen waren.

Matomo auf dem eigenen Server, ohne Cookies
Geändert: An dieser Stelle hatte ich erklärt, wie man mit einer eigenen Matomo-Installation und der Einstellung “keine Cookies setzen” um einen Cookie-Banner und das Einverständnis der Seitenbesucher herum kommt, aber leider ist auch die cookielose Version von Matomo nicht ohne Einwilligung verwendbar. Es werden zwar keine Cookies gesetzt aber trotzdem werden Daten des Besuchers erfasst und sein Verhalten ermittelt. Daher ist auch hier ein Einverständnis nötig.
Fazit
Legales Tracking an sich ist durch die diversen Urteile im Bereich der DSGVO schwieriger geworden. Seitdem nun nach dem Safe Harbour auch das Privacy Shield für ungültig erklärt wurde, dürfen keine Daten mehr zu Anbietern außerhalb der EU gesendet werden. Damit fällt theoretisch auch Google (Analytics) als Tracking-Möglichkeit weg und mit einer selbst gehosteten Matomo-Installation ist man zumindest was den Verbleib der Daten angeht auf der sicheren Seite (sofern der eigene Server in der EU steht ;-)) . Keine der umfangreicheren Tracking-Methoden ist jedoch mehr ohne das VORHERIGE Einverständnis des Besuchers erlaubt.